Was ist unter einer Abfindung zu verstehen?
Wird dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber gekündigt, so können sich die Parteien auf eine Abfindung einigen. Darunter ist eine einmalige außerordentliche Zahlung zu verstehen, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber als Entschädigung für die Kündigung und dem damit verbundenen Ausfall der Lohnzahlung erhält.
Besteht ein Anspruch des Arbeitnehmers auf eine Abfindung?
Grundsätzlich geht mit einer Kündigung kein Anspruch auf eine Abfindungszahlung einher.
Hiervon gibt es jedoch auch Ausnahmen. Einen Anspruch auf Abfindung kann ein Arbeitnehmer demnach zum Beispiel dann haben, wenn eine Abfindungsregelung fest vereinbart wurde, so z.B. in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder auch in Einzelarbeitsverträgen.
Ist die Unterstützung eines Anwalts ratsam?
Über die Höhe einer Abfindungszahlung gibt es keine rechtlichen Vorgaben. Daher kann es regelmäßig passieren, dass die Zahlungen zu hoch oder zu gering ausfallen.
Ein Anwalt kann hier mit seinen rechtlichen Kenntnissen die Lage gezielt einschätzen und somit beurteilen, ob die vorgeschlagene Höhe der Abfindung angemessen ist. So kann es auch dazu kommen, dass eine Abfindung recht hoch angesetzt werden sollte, auch wenn nur ein kurzes Arbeitsverhältnis bestand und der Arbeitnehmer aufgrund von schlechter Arbeit gekündigt wurde. Dies kann nämlich dann der Fall sein, wenn die Kündigung vor Gericht nicht bestehen würde und es somit zu einem viel größeren finanziellen Verlust für den Arbeitgeber kommen würde, weshalb eine hoch angesetzte Abfindung für den Arbeitgeber besser wäre. Meist kann ein Rechtsanwalt in solchen Situationen die Bestandssicherheit des Arbeitsverhältnisses oder auch die Durchsetzbarkeit einer Kündigung viel präziser einschätzen und kalkulieren.
Doch hinter einer Abfindung steckt nicht nur die „bloße Zahlung“, sondern meist ein ganzer Aufhebungsvertrag. Auch dieser kann einen Arbeitnehmer oft in die Irre führen oder allgemein nicht ganz so verständlich für ihn sein. Daher bietet es sich auch hierbei an, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Dieser kennt sich mit den Formulierungen der Verträge aus und weiß, worauf Sie achten sollten.
Mit welcher Höhe kann man bei einer Abfindung rechnen?
Da es keine Vorschriften über die Höhe einer Abfindungszahlung gibt, kann man diese Frage nicht allzu präzise beantworten. Jedoch gibt es eine Regel, an der man sich grob orientieren kann. Denn üblich und auch angemessen ist ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung. Allerdings kann eine Abfindung natürlich auch stark hiervon abweichen, dies hängt vor allem davon ab, wie viel der Arbeitgeber überhaupt zahlen kann und auch, wie gut der Arbeitnehmer verhandelt.
Müssen bei einer Abfindung Sozialabgaben und Steuern gezahlt werden?
Eine Abfindung fällt nicht unter Arbeitsentgelt. In §14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist geregelt, dass Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung ist. Jedoch ist eine Abfindung nicht als Arbeitsentgelt zu verstehen, denn diese lässt sich nicht der Zeit des beendeten Arbeitsverhältnisses einsortieren, da eine Abfindung wegen des Verlusts der künftigen Lohnzahlungen ergeht.
Aus diesem Grund werden keine Sozialabgaben bei einer Abfindung gezahlt. Jedoch muss eine Abfindung entsprechend der Regeln über den Lohnsteuerabzug besteuert werden.
Verliert man durch eine Abfindung den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Prinzipiell hat eine Abfindungszahlung zunächst keine Nachteile bezüglich eines Anspruches auf Arbeitslosengeld.
Doch auch hiervon gibt es Ausnahmen. Haben die Parteien einen Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag vereinbart, so kann es dadurch zu einer 12-wöchigen Sperrzeit kommen, denn durch solche Verträge hebt der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis selbstständig auf und ist somit für seine Arbeitslosigkeit mitverantwortlich.
Auch negative Auswirkungen kann es haben, wenn Sie als Arbeitnehmer einer verkürzten Kündigungsfrist zugestimmt haben. Denn auch hier haben Sie sich dafür zu verantworten, dass Ihre Arbeitslosigkeit früher eintritt als sie bei Einhaltung der vorgesehenen Kündigungsfristen eingetreten wäre.
Diskriminierung bei Abfindung
Bei Entlassungen in großem Umfang kommt es in aller Regel dazu, dass nicht jeder Arbeitnehmer die gleiche Abfindung erhält, da die Höhe der Abfindungszahlung von vielen Faktoren, wie z.B. Alter und Betriebszugehörigkeit, abhängt. Viele Arbeitnehmer sehen sich daher schlechter gestellt als andere und sehen sich diskriminiert.
Gleichbehandlungsgrundsatz und Diskriminierungsschutz
Aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergibt sich, dass für den Arbeitgeber ein Verbot besteht, bei begünstigenden Regelungen gewisse Arbeitnehmer wahllos, also ohne rechtfertigende Gründe, schlechter zu behandeln als andere Arbeitnehmer, obwohl alle miteinander vergleichbar sind.
Ein Diskriminierungsverbot leitet sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ab. Demnach liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn der Arbeitgeber vergleichbare Arbeitnehmer unterschiedlich aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der Sexualität oder einer Behinderung behandelt.
Welche Möglichkeiten ergeben sich bei einer Diskriminierung?
Fällt Ihre Abfindung aufgrund einer Diskriminierung zu gering aus, so haben Sie mehrere Optionen:
Wichtig ist hierbei die Einhaltung einer Frist von zwei Monaten für die Geltendmachung der finanziellen Forderung. Sollte der Arbeitgeber auch nach dieser Aufforderung nicht zahlen, so bleibt Ihnen als letzte Option nur noch die Klageerhebung.